In der Regel berechnen wir unser Honorar auf der Grundlage eines Stundensatzes, der im Voraus mit dem Kunden vereinbart wird. Unser konkreter Stundensatz hängt von der Komplexität des Projekts, dem Wert und anderen relevanten Faktoren ab. Wir achten jedoch immer auf ein vernünftiges Preis-Leistungs-Verhältnis für unsere Mandanten.
"Wir verrechnen Partnerstunden nicht nur, sondern leisten sie auch!"
Das Rechtsanwaltshonorar basiert entweder auf dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder auf einer Honorarvereinbarung. Anstelle der Abrechnung nach dem RVG sind Honorarvereinbarungen jederzeit möglich. Es gelten jedoch die Bestimmungen der §§ 49b BRAO und §§ 3a ff. RVG. Im gerichtlichen Verfahren können jedoch keine Anwaltshonorare vereinbart werden, die unter den im RVG festgelegten Honoraren liegen. Eine Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jedoch jederzeit möglich.
Das RVG besteht aus dem Gesetzestext und zusätzlich aus der Vergütungsliste. Das RVG enthält allgemeine Gebühren und Entgelte, die Vergütungsliste sowie Entgelte für einzelne Tatbestände. Im Zivil-, Verwaltungs- und Sozialrecht werden die Gebühren nach dem Streitwert berechnet. Dieses System der nicht arbeitsbezogenen Vergütung soll die sogenannte "Quersubventionierung" sicherstellen. Hochwertige Mandate sollen Mandate mit hoher Arbeitsbelastung und niedrigem Wert finanziell ausgleichen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.